Whistleblower
Wir haben ein Whistleblower-System eingerichtet, über das Sie auf dieser Seite mehr erfahren können. Wir bitten Sie, diesen Text zu lesen, bevor Sie Ihren Verdacht oder Ihre Bedenken über das System melden.
Wer kann das Whistleblower-System nutzen?
Nur Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder von InstallerGroup sowie andere mit InstallerGroup verbundene Personen können eine Meldung an das Whistleblower-System („Whistleblower“) einreichen.
Was können Sie melden?
Sie können unser Whistleblower-System nutzen, wenn Sie Kenntnis oder einen begründeten Verdacht bezüglich schwerwiegender Gesetzesverstöße und anderen gravierenden Umständen sowie bezüglich Verstößen gegen EU-Recht haben, wie in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, definiert. Dabei kann es sich z. B. um Folgendes handeln:
- Straftatbestände, z. B. Betrug, Unterschlagung, Vermögensmissbrauch, Urkundenfälschung, Buchführungsmanipulation, Bestechung, Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Verstoß gegen Wettbewerbs- und Ausschreibungsregeln
- Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit einzelner Personen, einschließlich schwerwiegender oder wiederholter Verstöße gegen die Arbeitssicherheit
- Erhebliche Verstöße gegen Umweltvorschriften und Umweltverschmutzung
- Verletzung der Schweigepflicht
- Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Schwerwiegende Verstöße gegen interne Richtlinien und Regeln der InstallerGroup (z. B. Mitarbeiterhandbücher und Richtlinien der einzelnen Unternehmen)
- Diskriminierung, schweres Mobbing, schwere Belästigung, körperliche Gewalt, Drohungen und sexuelle Übergriffe
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich lediglich um Beispiele. Auch wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Meldung in den Geltungsbereich des Whistleblower-Systems fällt, empfehlen wir Ihnen, unser Whistleblower-System zu nutzen. Die Meldung wird dann bewertet, und Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihre Meldung in den Anwendungsbereich des Whistleblower-Systems fällt.
Umstände wie Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit, Unzufriedenheit mit den Gehaltsbedingungen, geringfügige Verstöße gegen die internen Richtlinien bezüglich krankheitsbedingter Fehlzeiten, Rauchen, Alkohol, Verwendung von Büromaterial usw. können nicht über das Whistleblower-System gemeldet werden, sondern müssen über unsere normale Managementstruktur gemeldet werden, d. h. an den direkten Vorgesetzten.
Nutzen Sie das Whistleblower-System nicht, um Ereignisse zu melden, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Eigentum darstellen. Wenn Sie in einem Notfall Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die öffentlichen Notdienste.
Wir empfehlen Ihnen, unser Whistleblower-System zu nutzen, wenn Sie Bedenken oder den Verdacht haben, dass es sich um schwerwiegende Tatbestände handelt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Verdacht oder Ihre Bedenken den von den Behörden eingerichteten externen Whistleblower-Systemen zu melden.
PwC
Ihre Meldung geht direkt an einen externen Dritten (PwC Statsautoriseret Revisionspartnerselskab „PwC“). PwC ist ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Beratungsunternehmen, das Meldungen im Namen von InstallerGroup entgegennimmt, um Meldenden einen unabhängigen Kommunikationskanal zu gewährleisten. Ihre Meldung wird dann zur Bearbeitung an die InstallerGroup weitergeleitet.
PwC prüft zunächst, ob die Meldung unter das Hinweisgebersystem fällt und führt einen Dialog mit dem Hinweisgeber, wenn es Bedarf an weitergehenden Informationen gibt oder die Meldung weitere Fragen aufwirft.
Anschließend führt PwC eine Zuständigkeitsbeurteilung durch, die ermitteln soll, wer die Meldung innerhalb der InstallerGroup bearbeiten kann, sodass die Meldung von einer unparteiischen und kompetenten Person der InstallerGroup bearbeitet werden kann. Damit soll verhindert werden, dass die Meldung nicht an eine Person weitergeleitet wird, auf die sich die Meldung direkt oder indirekt bezieht oder bei der die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht.
ESG-Officer bei InstallerGroup
Der ESG-Officer der InstallerGroup ist für das Whistleblower-System in der gesamten InstallerGroup verantwortlich. Der ESG-Officer ist eine besonders kompetente und unabhängige Person, die für die sorgfältige Nachbereitung von Meldungen verantwortlich ist, ebenso wie der ESG-Officer dafür verantwortlich ist, zu beurteilen, welche Maßnahmen aufgrund Ihrer Meldung durchgeführt werden müssen.
Weitere Informationen zu unserem Whistleblower-System finden Sie in unserer Whistleblower-Richtlinie
Vertraulichkeit, Objektivität und Anonymität
Alle, die Meldungen entgegennehmen und weiterverfolgen, unterliegen einer besonderen Schweigepflicht. Die Untersuchung der Meldungen erfolgt unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit, der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Sicherheit.
InstallerGroup und PwC behandeln alle Informationen über die Identität des Whistleblowers und der betroffenen Personen so weit wie möglich streng vertraulich. Whistleblower haben das Recht, anonym zu bleiben.
Schutz von Whistleblowern
Die InstallerGroup erlaubt keinerlei Repressalien oder Schikanen gegenüber Whistleblowern.
Ein Whistleblower, der in gutem Glauben über das Whistleblower-System einen begründeten Verdacht oder begründete Bedenken meldet, muss weder mit Repressalien noch mit negativen Folgen, darunter Folgen arbeitsrechtlicher Art, rechnen, selbst wenn sich die Meldung später als unbegründet herausstellt.
Reichen Sie Ihre Meldung hier ein
Sie können Ihre Meldung einreichen, indem Sie hier klicken:
https://whistleblowersoftware.com/secure/installatoergruppen
Sie können auch unseren QR-Code verwenden, um die Meldung über Ihr Smartphone oder Tablet einzureichen.